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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08   

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https://dejure.org/2009,15896
LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08 (https://dejure.org/2009,15896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08 (https://dejure.org/2009,15896)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2009 - L 34 AS 1321/08 (https://dejure.org/2009,15896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung höherer Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung an den Hilfebedürftigen bei tatsächlichen Aufwendungen i.R.v. Arbeitslosengeld II; Annahme eines Scheingeschäfts i.R.e. Mietvertrages zwischen einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger und dessen Kind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08
    Die Kläger haben den Streitgegenstand zulässigerweise auf die Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung begrenzt (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R - Juris RdNr. 19, 22).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08
    Denn Zweck der Regelung über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft ist es, den Eintritt von Wohnungslosigkeit zu verhindern, der regelmäßig insbesondere im Falle der Nichtzahlung von Miete droht (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - Juris RdNr. 24).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06

    Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1321/08
    Ein solches Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäft hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZR 197/06 - Juris RdNr. 4 f.).
  • SG Karlsruhe, 25.10.2012 - S 4 AS 2654/11

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Mietvertrag unter

    Daher reicht in diesen Fällen die bloße - mündliche oder schriftliche - Abrede, dass ein Mietzins zu zahlen ist, nicht aus, weil ansonsten dem Leistungsmissbrauch nicht oder nur schwer begegnet werden könnte (vgl. Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 10. September 2009, L 34 AS 1321/08, JURIS Rn. 24; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011, L 9 SO 16/10, JURIS Rn. 24 ff; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2011, L 2 AS 229/11 B ER, JURIS, Rn. 50).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 13 AS 152/10
    Auch in Bezug auf vorgeblich gezahlte Mieten bleiben die Angaben des Klägers und seiner Mutter widersprüchlich und damit unglaubhaft (zur Relevanz dieser Kriterien LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2009 - L 34 AS 1321/08 - juris Rn. 25, 28).
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